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Höhere BAföG-Sätze werden zu Semesterbeginn wirksam 

Betreff: BMBF-Pressemitteilung Nr. 134/2008: Höhere BAföG-Sätze werden zu Semesterbeginn wirksam

         

Höhere BAföG-Sätze werden zu Semesterbeginn wirksam           
Schavan: "BAföG erleichtert die Entscheidung für ein Studium"           
            Die mit dem 22. Änderungsgesetz zum BAföG erhöhten
Bedarfssätze und Einkommensfreibeträge werden zum 1. August und damit
pünktlich zu Beginn des Semesters und des Schuljahres wirksam. Die
Bedarfssätze für Schüler und Studierende sind um zehn Prozent, die
Freibeträge um jeweils acht Prozent angehoben worden; damit verbessert
sich der maximale monatliche Förderungssatz für Studierende ohne Kind auf
643 Euro. Bundesbildungsministerin Annette Schavan erklärte dazu am
Freitag: "Mit der Aufstockung des BAföG erleichtern wir die Entscheidung
für ein Studium  - denn wir haben damit deutliche finanzielle und
strukturelle Verbesserungen geschaffen."           

Durch die Anhebung der Freibeträge wird der Kreis der Geförderten
voraussichtlich um 100.000 zusätzliche Studierende und Schüler erweitert.
In dem am 2. Juli 2008 vom Bundeskabinett beschlossenen Regierungsentwurf
für den Bundeshaushalt 2009 ist dementsprechend  eine Steigerung der 
BAföG-Ausgaben auf mehr als 1,4 Milliarden Euro berücksichtigt.          
 

Gleichzeitig betonte Schavan die familienfreundlichen und internationalen
Komponenten der BAföG-Novelle, die bereits seit Jahresanfang gelten.
"Auszubildende mit Kindern sowie Migrantinnen  und Migranten stehen im
Fokus der Gesetzesänderungen und profitieren seit Jahresanfang in
mehrfacher Weise von den Verbesserungen."  Neben den allgemeinen
Erhöhungen wurde ein die Bedarfssätze erhöhender
Kinderbetreuungszuschlag in Höhe von 113 Euro für das erste und 85 Euro
für jedes weitere Kind eingeführt, der nicht zurückgezahlt werden muss.
Zudem erhalten Auszubildende mit Migrationshintergrund leichter eine
BAföG-Förderung.           

Auch ein Auslandsstudium innerhalb der Europäischen Union kann schon ab
dem ersten Semester gefördert werden, an Auslandspraktika außerhalb
Europas werden keine erhöhten Anforderungen mehr gestellt. Schavan betonte
die besondere Bedeutung des BAföG für die internationale Mobilität
deutscher Studierender: "Ein Hauptanliegen des Bologna-Prozesses ist die
Mobilität der Auszubildenden. Unser Ziel ist: 50 Prozent der Studierenden
sollen einen Teil ihres Studiums im Ausland verbringen, bei 20 Prozent
davon soll dieser Aufenthalt mindestens ein Semester dauern. Dass die Zahl
der deutschen Studierenden im Ausland in den letzten 15 Jahren
kontinuierlich gestiegen ist, ist nicht zuletzt dem Auslands-BAföG zu
verdanken."
           
 
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