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FAQ`s zur geänderten APO Drucken E-Mail
   

Ab wann ist die geänderte APO gültig?

 

Sie ist gültig für alle Studierende, die ab dem Wintersemester 2010/11 ihren Bildungsgang begonnen haben.

Was ist in der Einführungsphase zu beachten?

Grundsätzlich regeln die Stufenleiter(innen) den ordentlichen Ablauf des Bildungsganges. Studierende haben nur zu berücksichtigen, daß in der Qualifikationsphase nur ein Fach angewählt werden kann, zu dem  auch in der Einführungsphase mindestens ein Semesterkurs belegt worden ist. Für die Fächer VWL (Volkswirtschaft) und SO (Soziologie)  gilt, daß die Einführung in das jeweilige  Fach in der Einführungsphase gegebenenfalls auch durch das Fach Geschichte/Sozialwissenschaften geleistet werden kann.

Wie viele Klausuren werden in der Einführungsphase pro Fach geschrieben?

Nach § 18 der APO-Wbk gilt: „Im ersten und zweiten Semester der Bildungsgänge von Abendgymnasium und Kolleg sind in den Fächern, die mindestens vier Unterrichtsstunden in der Woche unterrichtet werden, je zwei Klausuren zu schreiben. In den Fächern, die drei Unterrichtsstunden unterrichtet werden, ist je eine Klausur zu schreiben." Daraus folgt, daß in den Fächern, die nur zweistündig unterrichtet werden, keine Klausuren geschrieben werden.

Was muß ich in Bezug auf die sog. 2. Fremdsprache beachten?

Hier gilt zunächst, daß „Studierende, die bei ihrem Eintritt in die Bildungsgänge von Abendgymnasium oder Kolleg die Teilnahme am Unterricht in einer zweiten Fremdsprache nicht abschließend mit mindestens ausreichenden Leistungen nachgewiesen haben, entsprechende Kenntnisse in einer zweiten Fremdsprache erwerben müssen. Der Unterricht wird fortlaufend in mindestens drei Semestern im Umfang von mindestens zwölf Semesterwochenstunden erteilt". Am Ruhr-Kolleg werden die Einführungskurse in die 2. Fremdsprache grundsätzlich mit sechs Semesterwochenstunden im 1. und 2. Semester, mit drei Stunden im 3. Semester unterrichtet. 

Ferner gilt, daß „die Teilnahme am Unterricht in einer zweiten Fremdsprache durch die entsprechende Teilnahme an einem durchgängigen mindestens vierjährigen aufsteigenden Unterricht in einer zweiten Fremdsprache bis zum Ende der Sekundarstufe I mit abschließend mindestens ausreichenden Leistungen oder durch eine mindestens ausreichend beurteilte Fremdsprache im Zeugnis des mittleren Schulabschlusses (Fachoberschulreife) oder eines mindestens ausreichend beurteilten vergleichbaren Abschlusses nachgewiesen wird, sofern diese Fremdsprache mit mindestens zwölf Halbjahreswochenstunden oder durch entsprechenden Unterricht an Einrichtungen der Weiterbildung unterrichtet worden ist.  Zusätzlich können auch anderweitig erworbene Kenntnisse in einer zweiten Fremdsprache unter bestimmten Voraussetzungen anerkannt werden; bitte wenden Sie sich, wenn Sie meinen, daß Sie entsprechende Vorkenntnisse besitzen und nachweisen können, an Ihre(n) Stufenleiter(in) oder die Beratung.

Was sind Vertiefungskurse?

Vertiefungskurse können in der Einführungs- und der Qualifikationsphase angeboten werden. Sie decken  keine Pflichtbindungen ab, sondern sollen als individuelle Förderung zur besseren Bewältigung des Unterrichtsstoffes dienen. Vertiefungskurse sind kein Nachhilfeunterricht, sondern arbeiten allgemeine Defizite der Studierenden auf. Vertiefungskurse werden individuell angewählt; einmal angewählt besteht für sie Anwesenheitspflicht.

Welche Fächer muß, welche kann ich in der Qualifikationsphase wählen?

Grundsätzlich müssen mindestens 2 Leistungskurse und 6 Grundkurse gewählt werden. Deutsch, Mathematik, Fremdsprache, eine, wenn diese nicht Leistungskurs ist, zwei Kurse Gesellschaftswissenschaft und eine Naturwissenschaft müssen gewählt werden. Darüber hinaus können aus dem gesamten Kursangebot weitere Kurse angewählt werden. Über die genauen Wahlbedingungen und das Wahlangebot unterrichtet der Stufenleiter. 

Wie viele Klausuren werden in der Qualifikationsphase geschrieben?

Jede(r) Studierende muß in seinen Leistungskursen pro Semester 2 Klausuren schreiben; gleichermaßen sind je 2 Klausuren pro Semester in den Abiturfächern verpflichtend. Wenn dadurch noch nicht abgedeckt, sind im 3. und 4. Semester auch Klausuren in den Fächern Deutsch, Mathematik und Fremdsprache verpflichtend. Darüberhinaus können weitere Fächer als Fächer mit Klausuren angewählt werden; diese Wahl ist für das jeweilige Semester bindend.

 Welche Fächer können Abiturfächer sein?

Prüfungsfächer im Abitur sind zunächst einmal zwei Prüfungsfächer aus der Fächergruppe „Deutsch, Mathematik, Fremdsprache". Dann müssen unter den vier Abiturfächern (3 schriftlich, 1 mündlich) mindestens je ein Prüfungsfach aus jedem Aufgabenfeld (sprachlich/literarisch/künstlerisch, gesellschaftswissenschaftlich, mathematisch-naturwissenschaftlich) vorhanden sein. Das Fach Religionslehre kann in der Abiturprüfung (nicht aber im Wahlbereich, s.o.) das gesellschaftswissenschaftliche Aufgabenfeld ersetzen.

Welche Fächer werden für die Abiturqualifikation angerechnet?

Es müssen  grundsätzlich immer 2 Kurse eines Faches in aufeinander folgenden Semestern angerechnet werden. 

Wie errechnet sich die Abiturnote?   

Für den Abschluß „Allgemeine Hochschulreife" (Abitur) werden Leistungen aus zwei Qualifikationsbereichen benötigt. 

a) Durch die Grund- und Leistungskurse der Qualifikationsphase müssen mindestens 200 Punkte erreicht werden. Eine ausreichende Leistung wird dabei mit 5, eine sehr gute Leistung höchstens mit 15 Punkten bewertet. In der Gesamtrechnung zählt die Punktsumme der Leistungskurse doppelt, und es müssen mindestens 20,  höchstens 26 mit einfacher Punktsumme zählende Grundkurse in die Wertung eingebracht werden. Werden mehr als 20  Grundkurse gewertet, so wird nach einer besonderen Formel die Gleichwertigkeit zur Mindestwertung von 20 Grundkursen hergestellt. Die Höchstsumme der durch Grund- und Leistungskurse erreichbaren Punkte ist 600.

b) In der Abiturprüfung müssen mindestens 100 Punkte,  es können höchstens 300 Punkte erreicht werden. Das entsprich einer mindestens durchschnittlich ausreichenden Leistung in den Prüfungen aller vier Abiturfächer.

c) Die Punktsummen aus a) und b) werden zusammengezählt und in eine Durchschnittsnote umgerechnet.

Wie viele Defizitkurse darf ich mir erlauben?

Defizitkurse sind Kurse mit einer Leistungsbewertung von weniger als 5 Punkten. Die Gesamtzahl der möglichen Defizitkurse hängt von der Zahl der in die Wertung eingebrachten Grundkurse ab. Bei

                        20-24 GK sind dies 6 Defizitkurse

                        25-26 GK sind dies 7 Defizitkurse

in jedem Fall aber nicht mehr als 3 LK. Bei der Gesamtzahl der Defizitkurse wird grundsätzlich nicht zwischen GK und LK unterschieden.

Ich strebe nur die Fachhochschulreife an; was muß ich beachten?

Nehmen Sie Kontakt mit Ihrem Stufenleiter auf; er berät Sie ausführlich zu diesem Punkt.