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Was kann ich tun, wenn ich mit dem BaFöG nicht auskomme? Drucken E-Mail

Sie können "bafögunschädlich" maximal 345.- Euro dazuverdienen. Da jedoch am Ruhr-Kolleg Anwesenheitspflicht besteht (Mo - Fr. von 8.00 - 15.05 Uhr), sollten Sie solche Aktivitäten möglichst auf das Wochenende verlegen.

Uns ist berichtet worden, dass Studierende, die das 26. Lebensjahr noch nicht überschritten hatten, ihre Liebe zum Elternhaus wiederentdeckt und dort ihren

1. Wohnsitz genommen haben. Dadurch verringerte sich zwar das Bafög , doch dafür bekamen die Eltern das volle Kindergeld, der/ die Studierende konnte außerdem von der Eltern wieder steuerlich geltend gemacht werden, und außerdem können Sie in der Regel beitragsfrei bei der Krankenkasse Ihrer Eltern angemeldet werden.

Auch nach Überschreiten des 26. Lebensjahres lohnt es sich, ein Kind des elterlichen Hauses zu bleiben, da auch die kleinste Wohnung mit mindestens 250 Euro zu veranschlagen ist

 
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